Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht
Wir beraten und vertreten nationale und internationale Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Angestellte zu allen arbeitsrechtlichen Themen, insbesondere bei der Begründung und bei der Auflösung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses. Die Betreuung unserer Mandanten umfasst die beratende und rechtsgestaltende Tätigkeit ebenso wie die gerichtliche Durchsetzung ihrer Interessen.
Unserer Schwerpunkte:
- Beratung in allen Fragen aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen von der Einstellung bis zur Beendigung
- Entwurf von Dienst- und Arbeitsverträgen
- Vertretung im Rechtsstreit
Unserer Schwerpunkte:
- Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen
- Entwurf von Betriebsvereinbarungen und Firmentarifverträgen
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Arbeitsrecht im weiteren Sinne, insbesondere Unternehmensmitbestimmung, Beratung bei Aufsichtsratswahlen