Privates Bau- und Architektenrecht

  • Grundstücksrecht
  • Gleisbau
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Mietrecht

Die Anwälte unserer Kanzlei haben sich auf das private Bau- und Architektenrecht spezialisiert. Wir übernehmen die baubegleitende Betreuung von Auftraggebern und Auftragnehmern bei Großbauvorhaben wie auch bei kleineren Bauvorhaben mit dem Ziel, mögliche Konflikte rechtzeitig zu erkennen, zu untersuchen und einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Unserer Referenzliste können Sie entnehmen, dass wir mit unseren Beratungsleistungen an vielen großen Bauvorhaben im In- und Ausland beteiligt sind und waren.

Die Konfliktlagen bei der Durchführung von Bauvorhaben sind vielfältig. Eine frühzeitige baubegleitende Betreuung durch erfahrene Anwälte ist daher angeraten. Ein Großbauvorhaben wird von einem Team von Anwälten betreut. Für eine optimale Betreuung nehmen wir regelmäßig an Baubesprechungen teil, halten ständigen Kontakt zum Projektleiter und geben Unterstützung im vertragsrelevanten Schriftverkehr, um Rechtsfehler auszuschließen.

Unser Tätigkeit umfasst u.a.: