Im Bereich der Erneuerbaren Energien sind wir bei einer großen Zahl von Projekten seit 1995 beratend und prozessbegleitend tätig. Die Mandanten der Kanzlei errichten Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien mit einer installierten Leistung von mehreren Hundert Megawatt pro Jahr. Demgemäß liegt das jährliche Investitionsvolumen im hohen dreistelligen Millionenbereich. Insgesamt sind die Mandanten als Planer, Projektentwickler, Hersteller und Betreiber, als Serviceunternehmen und als Handels-unternehmen beteiligt an mehreren tausend Einzelanlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. In einigen Teilbereichen beträgt ihr Marktanteil in Deutschland zehn bis über fünfundzwanzig Prozent. Demgemäß ist in der Kanzlei eine Vielzahl von Anwälten überwiegend oder ausschließlich mit Rechtsfragen der Erneuerbaren Energien beschäftigt. Die Kanzlei hat ein eigenständiges Notarbüro. Die Beratung erfolgt umfassend. Es werden sämtliche Fragen des öffentlichen Rechts einschließlich des Steuerrechts und des Privatrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes abgedeckt.
Beratung in Bezug auf Investitionen im Umfang von mehr als 330 Millionen Euro
Beratung in Bezug auf Investitionen im Umfang von ca. 760 Mio Euro
Viele Mandanten in diesem Bereich sind technologisch führend, z.B. bei Produktion und Aufbereitung von Biogas, Aufgaben der Anlagenüberwachung, Anlagenwartung, Anlagenbetrieb, Energie- Infrastruktur- Lösungen und Nachverstromung.
Die Leistungen der Kanzlei beziehen sich auf folgende Fragen:
Beratung zu Planungsfragen
Umfassende Beratung zu allen Fragen der Energiebesteuerung des Einsatzes von Biomasse in BHKW und im Verkehrsbereich
Beratung zu Planungsfragen