Das öffentliche Baurecht umfasst alle Rechtsnormen, die sich auf die rechtliche Zulässigkeit der Errichtung bzw. wesentlichen Veränderung oder Nutzung von baulichen Anlagen beziehen. Es geht also um die Frage, wie oder was zu bauen oder zu unterlassen ist.
Im Rahmen des Bauplanungsrechts ergeben sich Fragen zum Beispiel bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen oder es treten Probleme im Hinblick auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben in einem nicht beplanten Gebiet auf.
Im Bauordnungsrecht geht es um die Einhaltung der Bauordnungsvorschriften eines Bauvorhabens als Voraussetzung für die Erlangung der Baugenehmigung. Wir beraten und begleiten Sie bei der Vorbereitung eines Antrages auf Baugenehmigung.
Wir übernehmen Ihre außergerichtliche Interessenvertretung, wie zum Beispiel bei Verhandlungen mit Behörden und Dritten, u.a. mit Nachbarn, unterstützen und vertreten Sie aber auch wenn nötig bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Wir unterstützen aber nicht nur Bauwillige, sondern auch Personen, die sich gegen eine Bebauung in ihrer Nähe zur Wehr setzen möchten.
Im Bereich des öffentlichen Baurechts beraten und vertreten wir Mandanten gegenüber Körperschaften und Behörden im Zusammenhang mit