Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten wir umfassend zu allen Themen des Personengesellschaftsrechts und Kapitalgesellschaftsrechts.

Wir begleiten unsere Mandanten bereits bei der Gründung einer Gesellschaft und beraten insbesondere zur Wahl der Rechtsform, der Vertragsgestaltung und der Einhaltung aller notwendigen Formalitäten.

Bei bereits bestehenden Gesellschaften klären wir unsere Mandanten über ihre rechtlichen Pflichten und Ansprüche auf, beraten Sie zu Fragen der Haftung, der Umstrukturierung sowie des Umwandlungsrechts.

Wir nehmen an Gesellschafter- bzw. Aktionärsversammlungen teil. Möchten unsere Mandanten ihre Gesellschaft auflösen, aus einer Gesellschaft ausscheiden oder eine Gesellschaft oder einen Gesellschaftsanteil veräußern, helfen wir dabei, hierfür eine optimale Lösung zu finden.

Sollte es zu Streitigkeiten mit Mitgesellschaftern und Dritten kommen, unterstützen wir unsere Mandanten vor Gericht wie auch außergerichtlich.

Wir beraten Sie zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere zu folgenden Themen:

Unsere Leistungen