Wir bieten eine umfassende Beratung zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit Immobilien auftreten können.
Wir beraten sowohl Mieter als auch Vermieter im Bereich des Wohnraum- und Gewerberaummietrechts. Wir erstellen und prüfen Mietverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, beraten zu den Themen Kündigungen, Mietkaution, Schönheitsreparaturen, Mängel, Mietminderung, Mieterhöhung, Modernisierung, Wohnungsübergabe und Betriebskosten. Wenn nötig vertreten wir Sie nicht nur in außergerichtlichen, sondern auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Wir sind auch auf dem Gebiet der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung tätig.
Wer in ein Immobilienprojekt investiert, sollte nicht bei der rechtlichen Beratung sparen. Auf Grund langjähriger Erfahrung entwickeln wir für unsere Mandanten interessengerechte und wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen.
Das Grundstücksrecht beinhaltet alle Fragen rund um die Rechte von Grundstücken, insbesondere zum Grundstückskaufvertrag und zu den sogenannten dinglichen Rechten an Grundstücken. Unsere Kanzlei erstellt Verträge jeder Art über den Kauf, die Schenkung, den Tausch, die Einbringung sowie die Belastung von Immobilien. Wir beraten zu Fragen der Bebaubarkeit von Grundstücken, der Grundstücksfinanzierung und ihre rechtliche Absicherung. Bei größeren Objekten erstellen wir auch juristische Due Diligences.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Bereich des Maklerrechts, überprüfen z.B., ob ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist oder ob Provisionsansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden können.
Aufgrund der vielen gesetzlichen Regelungen im Bereich des Maklerrechts und der dazu ergangenen Rechtsprechung ist anwaltliche Unterstützung oftmals notwendig, um seine rechtlichen Interessen auch tatsächlich durchzusetzen.
Wohnungseigentümer werden regelmäßig mit immobilien- und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften konfrontiert, die eine genaue Kenntnis der Materie erfordern. Streitigkeiten können sowohl zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern, als auch mit dem Verwalter entstehen. Es ist abzugrenzen zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum und die sich hieraus für den einzelnen Wohnungseigentümer und die Wohnungseigentümergemeinschaft ergebenden Rechte und Pflichten.
Es ergeben sich auch oft Probleme durch eine unzureichende Verwaltung der Wohnanlagen. Es ist z.B. zu prüfen, ob der Verwalter die vorgelegten Jahresabrechnungen und der Wirtschaftsplan rechtmäßig sind.
Wir beraten Sie z.B. zu folgenden Fragen: